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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Allgemeines Für alle Leistungen des externen Anwaltssekretariats Bettina Weinberger gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen und Nebenabreden von diesen AGB sind nicht getroffen. Von Änderungen der AGB wird der Auftraggeber drei Wochen vorher informiert. Der Auftraggeber erhält die AGB ausgehändigt. Vertragsparteien sind der jeweilige Auftraggeber und das externe Anwaltssekretariat Bettina Weinberger, Lindbergmühle 25, 94227 Lindberg. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. 2. Geltungsbereich Sämtliche Leistungen des externen Anwaltssekretariats erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem externen Anwaltssekretariat, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Dem Auftraggeber werden bei Auftragserteilung ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine Preisliste ausgehändigt. 3. Art der Dienstleistung Die Leistungen des externen Anwaltssekretariats erfolgen ausschließlich zur Unterstützung und auf Anweisung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Das externe Anwaltssekretariat übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Das externe Anwaltssekretariat ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Auftraggebers verfassten Dokumente und recherchierten Internetseiten nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Inhalt von Briefen, Mahnbescheiden/Vollstreckungsbescheiden, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Telefaxen, E-Mail, etc. Die angebotenen Leistungen werden nicht im eigenen Namen erbracht, sondern im Rahmen eines externen Anwaltssekretariats nur zur Unterstützung und alle von uns übernommenen Dienstleistungen werden für den Rechtsanwalt erbracht und stehen in dessen Verantwortung. 4. Mitwirkungspflicht Der Auftraggeber stellt sicher, daß alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers bzw. seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, in erforderlichem Umfang und für das externe Anwaltssekretariat unentgeltlich, erbracht werden. Alle Unterlagen, die vom Auftragnehmer für notwendig erachtet werden, werden unverzüglich nach Anforderung unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers ist eine wesentliche Pflicht. 5. Preise Die Preise gemäß der an den jeweiligen Auftraggeber übersandten Preisliste verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Angaben zu Leistungen und Preisen sind freibleibend und unverbindlich. Wird ein bereits erteilter Auftrag vom Auftraggeber oder Auftragnehmer storniert, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten in voller Höhe erstattet werden. 6. Haftung/Gewährleistung Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf die Beseitigung von Mängeln. Tritt ein Mangel ein, ist dieser dem externen Anwaltssekretariat innerhalb von 14 Tagen nach Abschluß der Leistung mitzuteilen. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Minderung des Preises zu verlangen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Das externe Anwaltssekretariat haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit oder durch Vorsatz entstanden sind. Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Es besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden bzw. Folgeschäden des Auftraggebers. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gelten ausdrücklich nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände. Bei höherer Gewalt, Störung der EDV-Anlage, Störungen des Datennetzes, Handlungen Dritter, Verzögerungen auf dem Post- oder Transportweg, haftet der Auftragnehmer nicht. 7. Datenschutz Die Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes ist für das externe Anwaltssekretariat eine Selbstverständlichkeit. Dem Auftraggeber wird eine unterzeichnete Verschwiegenheitsverpflichtung übersandt. Das externe Anwaltssekretariat ist stets bemüht, die überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogrammen zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen. Bei der Kommunikation per e-Mail kann die vollständige Datensicherheit vom externen Anwaltssekretariat nicht gewährleistet werden, so daß bei vertraulichen Informationen der Postweg empfohlen wird. Daten und Unterlagen des Auftraggebers werden unter bester Einhaltung des Datenschutzes Dritten gegenüber unzugänglich verwahrt. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder an Dritte weitergegeben. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, daß das externe Anwaltssekretariat personenbezogene Daten in maschinell lesbarer Form bearbeitet. Personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderem Amtsgeheimnis unterliegen und die von der zur Verschwiegenheit verpflichteten Stelle in Ausübung ihrer Berufs- oder Amtspflicht zur Verfügung gestellt worden sind, werden vom externen Anwaltssekretariat nur für den Zweck verarbeitet oder genutzt, für den das externe Anwaltssekretariat de Daten erhalten hat. Für einen anderen Zweck werden die Daten nicht verwendet. Über Angelegenheiten des Auftraggebers, die beispielsweise Einzelheiten der Organisation und Einrichtung betreffen, sowie über Geschäftsvorgänge und Zahlen des internen Rechnungswesen, wird auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung Verschwiegenheit gewahrt. Diese Verschwiegenheit bezieht sich auch auf die Belange der Kunden des Auftraggebers. Alle dienstliche Tätigkeiten betreffenden Aufzeichnungen, Abschriften, Geschäftsunterlagen, Ablichtungen dienstlicher oder geschäftlicher Vorgänge, die dem externen Anwaltssekretariat überlassen oder von ihm angefertigt werden, sind vor Einsichtnahme Unbefugter geschützt. 8. Salvatorische Klausel Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die restlichen Bedingungen weiterhin wirksam. Anstelle der unwirksamen Bedingung soll eine Bedingung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingung möglichst nahekommt. 9. Erfüllungsort und Gerichtstand Erfüllungsort für sämtliche Leistungen des Auftragnehmers ist Lindberg. Gerichtsstand ist 94234 Viechtach. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber einem anderen Recht unterliegt. Stand: Januar 2012
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